1. Geltungsbereich und Anbieter
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Vertragsverhältnis über die unter der Bezeichnung revisto angebotenen Leistungen. Vertragspartner des Kunden ist Dominik Schlatter, Inhaber des unter der Geschäftsbezeichnung «revisto» auftretenden Einzelunternehmens mit Geschäftssitz in 8700 Küsnacht (nachfolgend «revisto», «wir» oder «uns»). Die Geschäftsadresse lautet Kusenstrasse 8, 8700 Küsnacht, Schweiz. revisto ist keine eigenständige juristische Person. Das Angebot umfasst insbesondere das KI-Inhaltsstudio (nachfolgend «Studio»), wiederkehrende Inhaltspakete, Veröffentlichungsleistungen und die Vermittlung von Foto- und Videoaufträgen an selbständige Fotografinnen und Fotografen (nachfolgend «Fotografen-Marktplatz»).
1.2Das Angebot von revisto richtet sich ausschliesslich an Unternehmen sowie an selbständig Erwerbende mit Sitz bzw. Wohnsitz in der Schweiz, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln. Ein Vertragsschluss mit Konsumentinnen und Konsumenten sowie mit Unternehmen oder selbständig Erwerbenden ohne Sitz bzw. Wohnsitz in der Schweiz ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung, Bestellung oder Annahme einer Offerte bestätigt der Kunde, diese Voraussetzungen zu erfüllen und die Leistungen ausschliesslich zu geschäftlichen oder beruflichen Zwecken zu beziehen. revisto ist berechtigt, geeignete Nachweise hierzu zu verlangen.
1.3Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gilt bei Widersprüchen folgende Rangfolge: (a) individuelle Offerte oder Auftragsbestätigung, (b) besondere Leistungs- oder Preisbeschreibung, (c) eine Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (AVV/DPA) hinsichtlich datenschutzrechtlicher Regelungen, (d) diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn revisto ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.4Soweit diese AGB «Textform» verlangen, genügt insbesondere eine Erklärung per E-Mail oder über eine hierfür vorgesehene Funktion der Plattform.
2. Vertragsschluss und Konto
2.1Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Registrierung oder Bestellung durch revisto zustande, spätestens jedoch mit der erstmaligen Nutzung einer kostenpflichtigen Leistung. Für einzelne Leistungen kann eine separate Offerte oder Auftragsbestätigung massgebend sein.
2.2Der Kunde ist verpflichtet, bei Registrierung und Bestellung wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und angemessen gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
2.3Der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die über sein Konto durch ihn oder von ihm autorisierte Teammitglieder erfolgen. Er sorgt für eine angemessene Vergabe und laufende Überprüfung von Zugriffsrechten und entfernt Zugänge ausgeschiedener oder nicht mehr berechtigter Personen unverzüglich.
2.4Der Kunde informiert revisto unverzüglich, wenn er einen Missbrauch seines Kontos oder eine Kompromittierung von Zugangsdaten vermutet. revisto kann bei begründetem Sicherheitsverdacht den Zugang vorübergehend sperren, soweit dies zum Schutz des Kunden, anderer Nutzer oder der Plattform erforderlich ist.
2.5revisto ist berechtigt, die Eröffnung eines Kontos oder die Annahme einzelner Aufträge aus sachlichen oder betrieblichen Gründen abzulehnen.
3. Leistungen des Studios
3.1Das Studio ermöglicht dem Kunden die Erstellung von Bildern, Videos und Texten (nachfolgend «Ergebnisse») auf Grundlage der vom Kunden hochgeladenen Inhalte (nachfolgend «Grundmedien»), Eingaben und gewählten Einstellungen. Die Erstellung erfolgt unter Einsatz von Technologien der künstlichen Intelligenz und teilweise unter Beizug spezialisierter Drittanbieter.
3.2Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Ergebnisse von KI-Systemen naturgemäss variieren, Fehler enthalten und nicht vollständig vorhersehbar sein können. revisto schuldet die fachgerechte Bereitstellung der Plattform und eine sorgfältige technische Verarbeitung. Nicht geschuldet sind insbesondere ein bestimmtes gestalterisches oder inhaltliches Ergebnis, Fehlerfreiheit, Einzigartigkeit, rechtliche Schutzfähigkeit oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Kunde prüft jedes Ergebnis vor der Verwendung selbst auf Richtigkeit, Eignung und rechtliche Zulässigkeit, insbesondere im Hinblick auf Tatsachenangaben, Preise, Rechte Dritter, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte sowie allfällige Kennzeichnungspflichten.
3.3revisto entwickelt die Plattform laufend weiter und kann Funktionen, Vorlagen, Modelle und eingesetzte Technologien ändern, ergänzen oder einstellen. Solche Anpassungen sind zulässig, soweit der vertraglich vereinbarte Gesamtcharakter der Leistung nicht wesentlich entwertet wird. Wird eine wesentliche vertragliche Hauptleistung dauerhaft erheblich eingeschränkt und kein im Wesentlichen gleichwertiger Ersatz angeboten, informiert revisto den Kunden in angemessener Frist; der Kunde kann das unmittelbar betroffene kostenpflichtige Abonnement auf den Zeitpunkt der wesentlichen Änderung kündigen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten, soweit sie nach zwingendem Recht bestehen.
3.4Zur Bereitstellung einzelner KI-Funktionen kann revisto externe KI-Dienstleister einsetzen und hierfür Grundmedien, Eingaben und Ergebnisse übermitteln, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist. revisto verwendet Kundendaten nicht zum Training eigener KI-Modelle. Soweit revisto Personendaten als Auftragsbearbeiter bearbeitet, ist eine Bearbeitung durch beigezogene Dienstleister zu eigenen Zwecken nicht vom Auftrag umfasst; ergänzend gelten Ziffer 15 und die AVV/DPA. revisto setzt für die Bearbeitung von Grundmedien, Eingaben und Ergebnissen nur KI-Dienstleister ein, deren Vertrags- oder Produktbedingungen eine Verwendung dieser Inhalte für eigene Trainings- oder Modellverbesserungszwecke des Anbieters ausschliessen.
3.5Soweit revisto dem Kunden Funktionen zur Auswahl bestimmter KI-Modelle oder Anbieter bereitstellt, kann die Auswahl unterschiedliche Datenschutz-, Speicher-, Datenstandort- und Produktbedingungen zur Folge haben. Massgebend sind die in der Plattform, Leistungsbeschreibung, Datenschutzerklärung oder AVV/DPA ausgewiesenen Bedingungen.
4. Abonnemente, Credits, Preise und Zahlungsbedingungen
4.1Funktionsumfang, Preise und Credit-Kontingente richten sich nach dem gewählten Abonnement, der Offerte bzw. Auftragsbestätigung und der jeweils anwendbaren Preisübersicht. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und ohne Mehrwertsteuer. Solange revisto nicht im Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen eingetragen ist, wird keine Mehrwertsteuer erhoben oder ausgewiesen. Ab einer allfälligen Eintragung von revisto im Mehrwertsteuerregister wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich zu den ausgewiesenen Preisen verrechnet; dies gilt auch für bestehende Abonnemente ab dem Zeitpunkt der Eintragung.
4.2Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnt die erste monatliche Abrechnungsperiode am Tag des Vertragsbeginns. Jede Abrechnungsperiode dauert einen Monat; die folgende Abrechnungsperiode beginnt jeweils am kalendermässig entsprechenden Tag des Folgemonats. Existiert dieser Kalendertag in einem Monat nicht, beginnt die Folgeperiode am letzten Kalendertag dieses Monats.
4.3Die Erstellung von Ergebnissen verbraucht Credits gemäss den in der Plattform ausgewiesenen Ansätzen. Credits werden beim Auslösen einer Generierung abgezogen. Nicht verwendete Abonnements-Credits verfallen am Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode und werden nicht übertragen. Zusätzlich erworbene Credits verfallen nicht, solange das Konto besteht, sofern beim Kauf nichts anderes angegeben ist.
4.4Credits sind nicht übertragbar und werden nicht in Geld ausbezahlt. Bereits verbrauchte Credits werden nicht zurückerstattet. Schlägt eine Generierung aus technischen Gründen fehl und wird kein verwertbares Ergebnis bereitgestellt, werden die hierfür abgezogenen Credits grundsätzlich wieder gutgeschrieben. Eine rein inhaltliche oder gestalterische Unzufriedenheit mit einem technisch gelieferten Ergebnis begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung; Kulanzlösungen bleiben vorbehalten.
4.5Abonnements werden im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode in Rechnung gestellt bzw. dem hinterlegten Zahlungsmittel belastet. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innert 10 Tagen netto zahlbar. Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug; geschuldet ist der gesetzliche Verzugszins. revisto kann nach angemessener Zahlungsaufforderung den Zugang zu kostenpflichtigen Leistungen bis zur vollständigen Zahlung sperren. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Eine Verrechnung durch den Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
4.6Preisänderungen für laufende Abonnemente werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in geeigneter Form mitgeteilt und gelten frühestens ab der darauffolgenden Abrechnungsperiode. Der Kunde kann das betroffene Abonnement auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung kündigen.
4.7Endet ein Vertrag ohne Verschulden des Kunden, insbesondere durch ordentliche Kündigung seitens revisto, durch Kündigung des Kunden gemäss Ziffer 3.3, 4.6, 16.2 oder 17.2 oder infolge eines berechtigten Widerspruchs gegen einen Unterauftragsbearbeiter gemäss Ziffer 15.4, erstattet revisto im Voraus bezahlte Entgelte für den nicht mehr erbrachten Leistungszeitraum anteilig sowie den Kaufpreis unverbrauchter, gesondert erworbener Credits. Ziffer 4.4 Satz 1 gilt insoweit nicht.
5. Inhaltspakete und Veröffentlichungsservice
5.1Inhaltspakete kombinieren wiederkehrende Aufnahmetermine mit der Aufbereitung des aufgenommenen Materials zu verwendungsfertigen Inhalten. Die Aufnahmetermine im Rahmen von Inhaltspaketen erbringt revisto als Vertragspartnerin des Kunden; revisto zieht hierfür den vom Kunden gewählten Fotografen als selbständigen Unterauftragnehmer bei. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Paket, der Offerte bzw. Auftragsbestätigung und der jeweils anwendbaren Preisübersicht. Soweit bei einem Paket eine Anreisedistanz inbegriffen ist, gilt diese pro einfacher Fahrt ab dem in der Offerte oder Auftragsbestätigung bezeichneten Ausgangsort. Als Mehrkilometer gelten die tatsächlich erforderlichen Kilometer für Hin- und Rückfahrt, soweit sie zusammen das Doppelte der inbegriffenen einfachen Anreisedistanz übersteigen. Sie werden nach dem zum Zeitpunkt des Termins vom Touring Club Schweiz (TCS) veröffentlichten durchschnittlichen Kilometeransatz für Personenwagen verrechnet. Massgebend ist eine verkehrsübliche Route. Allfällige Park-, Maut-, Fähr- oder vergleichbare Drittkosten können zusätzlich nach effektivem Aufwand verrechnet werden.
5.2Starter: 1–2 Fahrzeuge pro Abrechnungsperiode; 20 Bilder und 1 Kurzvideo (max. 30 Sekunden); 1 Aufnahmetermin vor Ort pro Abrechnungsperiode; Anreise bis 30 km gemäss Ziffer 5.1 inbegriffen; Bereitstellung der vereinbarten Inhalte in einem Format, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.3Professional: 2–3 Fahrzeuge pro Abrechnungsperiode; 40 Bilder und 2 Kurzvideos (je max. 30 Sekunden) oder 1 Kurzvideo (max. 1 Minute); 1 Aufnahmetermin pro Abrechnungsperiode vor Ort oder in der Region; Anreise bis 50 km gemäss Ziffer 5.1 inbegriffen; Bearbeitung und Bereitstellung der vereinbarten Bilder und Kurzvideos in mehreren für die vereinbarten Ausgabekanäle geeigneten Seitenverhältnissen oder Dateiformaten. Die konkret geschuldeten Formate und Varianten ergeben sich aus Offerte, Auftragsbestätigung oder Preisübersicht.
5.4Impact: 3–4 Fahrzeuge pro Abrechnungsperiode; 80 Bilder und 4 Kurzvideos (je max. 30 Sekunden) oder 1 Kurzfilm (max. 2 Minuten); 2 Aufnahmetermine pro Abrechnungsperiode, davon grundsätzlich 1 Termin vor Ort und 1 Termin in der Region; Anreise bis 50 km gemäss Ziffer 5.1 inbegriffen; Bearbeitung und Bereitstellung der vereinbarten Bilder und Kurzvideos in mehreren für die vereinbarten Ausgabekanäle geeigneten Seitenverhältnissen oder Dateiformaten. Die konkret geschuldeten Formate und Varianten ergeben sich aus Offerte, Auftragsbestätigung oder Preisübersicht.
5.5Der Veröffentlichungsservice umfasst zusätzlich die vereinbarte Veröffentlichung von Inhalten auf den sozialen Netzwerken des Kunden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, umfasst dies 1 Beitrag pro Woche auf Instagram, 1 Instagram-Story pro Woche, 1 Beitrag pro Woche auf Facebook und 1 Beitrag pro Woche auf TikTok. Bezahlte Werbeschaltungen, Werbebudgets, die Betreuung von Kommentaren oder Nachrichten sowie die Beantwortung von Nutzeranfragen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
5.6Der Kunde räumt revisto rechtzeitig den erforderlichen Zugriff auf seine Konten über die offiziellen Partner- oder Rollenfunktionen der jeweiligen Plattform ein und stellt die erforderlichen Freigaben, Informationen und Vorgaben zur Verfügung. Passwörter von Kundenkonten werden weder verlangt noch gespeichert. Er ist für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Angaben, insbesondere zu Preisen, Fahrzeugdaten, Aktionen und rechtlich erforderlichen Hinweisen, verantwortlich. Inhaltliche Wünsche sind grundsätzlich mindestens 48 Stunden vor der geplanten Veröffentlichung mitzuteilen.
5.7Soweit die Parteien einen Redaktionsplan oder vergleichbare inhaltliche Leitplanken freigegeben haben, darf revisto Inhalte innerhalb dieses Rahmens ohne separate Einzelfreigabe veröffentlichen. Freigegebene Angaben und Vorgaben gelten bis zu ihrer Änderung oder ihrem Widerruf als verbindlich. Der Kunde teilt Änderungen unverzüglich mit. Wesentliche Abweichungen vom freigegebenen Rahmen bedürfen einer zusätzlichen Freigabe des Kunden. KI-generierte oder KI-bearbeitete Darstellungen konkret angebotener Fahrzeuge veröffentlicht revisto stets erst nach Einzelfreigabe durch den Kunden; Ziffer 8.2 gilt entsprechend. Verzögerungen aufgrund fehlender, unrichtiger oder verspäteter Informationen oder Freigaben des Kunden verschieben den Publikationszeitpunkt entsprechend.
5.8revisto berücksichtigt bei Veröffentlichungen die technischen Vorgaben und allgemein zugänglichen Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform. Für Änderungen, Sperren, Reichweitenschwankungen oder Ausfälle von Instagram, Facebook, TikTok oder anderen Drittplattformen, die revisto nicht zu vertreten hat, wird keine bestimmte Verfügbarkeit, Reichweite oder Wirkung zugesichert.
5.9Nicht bezogene Paketleistungen, insbesondere Termine sowie Bild- und Video-Kontingente, verfallen am Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode und werden nicht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt nicht, soweit die Nichtleistung ausschliesslich von revisto zu vertreten ist und der Kunde seine erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt hat.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1Studio-Abonnemente laufen, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden. Wiederkehrende Inhaltspakete einschliesslich Veröffentlichungsservice haben eine Mindestlaufzeit von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden, sofern in der Offerte oder Auftragsbestätigung keine längere Mindestlaufzeit vereinbart ist. Eine während der Mindestlaufzeit erklärte ordentliche Kündigung wird auf deren Ende wirksam. Soweit dem Kunden nach zwingendem Recht ein jederzeitiges Beendigungsrecht zusteht und er dieses vor Ablauf der Mindestlaufzeit ausübt, schuldet er die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen sowie den Ersatz der Aufwendungen, die revisto im Hinblick auf vereinbarte Termine nachweislich getätigt hat und nicht anderweitig verwenden kann; Ansprüche wegen Beendigung zur Unzeit bleiben vorbehalten. Bereits bezahlte Entgelte werden damit verrechnet. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit laufen Inhaltspakete auf unbestimmte Zeit weiter und können von beiden Parteien auf das Ende jeder Abrechnungsperiode gekündigt werden.
6.2Die Kündigung durch den Kunden erfolgt über die hierfür vorgesehene Funktion der Plattform oder in Textform. Bereits bezahlte Entgelte für eine laufende Abrechnungsperiode werden grundsätzlich nicht anteilig zurückerstattet, sofern zwingendes Recht oder diese AGB (insbesondere Ziffern 4.7 und 6.1) nichts anderes vorsehen.
6.3revisto kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos beenden oder einzelne Leistungen sperren, insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen diese AGB, bei rechtswidriger Nutzung, erheblicher Gefährdung der Plattform oder anhaltendem Zahlungsverzug. Ist der Verstoss behebbar und die Fortsetzung des Vertrags bis zu seiner Behebung zumutbar, kann revisto dem Kunden vorgängig eine angemessene Frist zur Behebung ansetzen. Eine vorgängige Frist ist insbesondere bei rechtswidriger Nutzung, erheblichen Sicherheitsrisiken oder sonstigen Fällen nicht erforderlich, in denen revisto die Fortsetzung nicht zugemutet werden kann.
6.4Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Grundmedien und Ergebnisse spätestens bis zum Vertragsende zu exportieren. revisto kann den Kontozugang mit Vertragsende deaktivieren. Soweit technisch ohne unverhältnismässigen Aufwand möglich, kann revisto nach Vertragsende vorübergehend eine Exportmöglichkeit bereitstellen; ein Anspruch darauf besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder zwingendes Recht es verlangt. revisto löscht oder anonymisiert kundenbezogene Inhaltsdaten grundsätzlich innerhalb von 90 Tagen nach Vertragsende, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder abweichenden Vereinbarungen entgegenstehen. In Sicherungskopien können Daten bis zu ihrer turnusmässigen Überschreibung fortbestehen. Gesetzlich aufzubewahrende Vertrags-, Abrechnungs- und Nachweisdaten bleiben für die jeweilige Aufbewahrungsdauer gespeichert.
7. Rechte an Grundmedien und Ergebnissen
7.1An den vom Kunden bereitgestellten Grundmedien verbleiben die bestehenden Rechte beim jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde räumt revisto für die Dauer und den Zweck der Vertragserfüllung die erforderlichen, nicht ausschliesslichen Rechte ein, die Grundmedien zu speichern, zu vervielfältigen, technisch zu bearbeiten und den zur Leistungserbringung beigezogenen Dienstleistern zugänglich zu machen.
7.2Soweit an über das Studio erstellten Ergebnissen übertragbare Rechte entstehen oder revisto solche Rechte erwirbt, überträgt revisto diese nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden. Soweit eine Übertragung rechtlich nicht möglich oder ihr Umfang unklar ist, räumt revisto dem Kunden nach vollständiger Bezahlung ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Dieses umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbindung mit anderen Inhalten, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und werblichen Nutzung. Nicht übertragbare Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben beim jeweiligen Urheber. Die eingeräumten bzw. übertragenen Rechte bestehen nach Vertragsende fort.
7.3Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ganz oder teilweise durch künstliche Intelligenz erzeugte Inhalte nach anwendbarem Recht unter Umständen keinen urheberrechtlichen oder vergleichbaren Ausschliesslichkeitsschutz geniessen. revisto kann nicht zusichern, dass Dritte von der Nutzung ähnlicher oder identischer Ergebnisse ausgeschlossen werden können.
7.4Soweit Ergebnisse Inhalte, Marken, Designs, Personen oder sonstige Elemente Dritter enthalten oder ihnen ähneln, bleibt der Kunde für die rechtliche Prüfung der konkreten kommerziellen Verwendung verantwortlich. Ziffer 8 bleibt vorbehalten.
8. Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung
8.1Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche Rechte und Einwilligungen verfügt, die für die Bereitstellung, Bearbeitung und vertragsgemässe Nutzung der Grundmedien und sonstigen Eingaben erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere Urheber-, Marken-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte sowie erforderliche Einwilligungen abgebildeter oder anderweitig identifizierbarer Personen. Bei Aufnahmeterminen gemäss Ziffern 5 und 9 sorgt der Kunde dafür, dass Personen, die auf seinen Wunsch erkennbar abgebildet werden, vorgängig eingewilligt haben, und informiert anwesende Mitarbeitende sowie Kundinnen und Kunden in geeigneter Weise über die Aufnahmen. Die Fotografen vermeiden die erkennbare Abbildung unbeteiligter Personen.
8.2Der Kunde ist für die konkrete Verwendung der Ergebnisse verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass Fahrzeuginserate, Preisangaben, Werbung und sonstige Veröffentlichungen nicht irreführend sind und den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Der Kunde hat KI-generierte oder KI-bearbeitete Fahrzeugdarstellungen vor jeder Veröffentlichung insbesondere darauf zu prüfen, dass keine tatsächlich nicht vorhandenen oder abweichenden Fahrzeugmerkmale dargestellt werden. Dies betrifft namentlich Ausstattung, Karosserieelemente, Felgen, Beleuchtung, Lufteinlässe, Fahrzeugschäden, Kennzeichen, Farben und sonstige kauf- oder preisrelevante Eigenschaften. Der Kunde darf Ergebnisse mit entsprechenden Abweichungen nicht als Darstellung des tatsächlich angebotenen Fahrzeugs veröffentlichen.
8.3Untersagt ist die Nutzung der Plattform zur Erstellung, Bearbeitung oder Verbreitung von Inhalten, die rechtswidrig, irreführend, persönlichkeitsverletzend, diskriminierend oder ehrverletzend sind, Rechte Dritter verletzen oder die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform beeinträchtigen. Ebenfalls untersagt sind automatisierte Massenabfragen, das Umgehen technischer Schutzmassnahmen und der Weiterverkauf der Plattformleistungen als eigenes Angebot ohne Zustimmung von revisto in Textform.
8.4Bei begründetem Verdacht auf Verstösse darf revisto betroffene Inhalte entfernen, deren Verarbeitung verweigern und das Konto vorübergehend sperren. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen bleibt die Kündigung nach Ziffer 6.3 vorbehalten.
8.5Der Kunde stellt revisto im Umfang seines Verschuldens von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten oder Zusicherungen des Kunden gemäss diesen AGB beruhen, einschliesslich angemessener und erforderlicher Kosten der Rechtsverteidigung. revisto informiert den Kunden über geltend gemachte Ansprüche, soweit dies rechtlich zulässig und praktisch möglich ist, und ermöglicht ihm eine angemessene Mitwirkung an der Verteidigung. Der Kunde stellt revisto die für die Abwehr erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
9. Fotografen-Marktplatz
9.1Über den Fotografen-Marktplatz vermittelt revisto Foto- und Videoaufträge zwischen dem Kunden und selbständigen Fotografinnen und Fotografen (nachfolgend «Fotografen»). Der Vertrag über die Foto- oder Videoleistung kommt ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem Fotografen zustande; revisto ist nicht Vertragspartei und erbringt die Foto- oder Videoleistung nicht selbst. Name und Kontaktangaben des Fotografen werden dem Kunden vor Vertragsschluss angezeigt. Für Aufnahmetermine im Rahmen von Inhaltspaketen gilt Ziffer 5.
9.2Der Kunde erfasst einen Auftrag mit Beschreibung, Termin und Budget. Der Fotograf kann den Auftrag annehmen oder ein angepasstes Budget vorschlagen. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Fotograf den Auftrag annimmt oder der Kunde ein Gegenangebot des Fotografen annimmt. Für diese Verträge gelten zwischen Kunde und Fotograf die Ziffern 9.2 bis 9.6 und 9.9 als Standardbedingungen; die Fotografen haben ihnen in den Nutzungsbedingungen für Fotografen zugestimmt. Die Rechnung für die Foto- oder Videoleistung wird von revisto automatisch im Namen und auf Rechnung des Fotografen erstellt und ist für Kunde und Fotograf über die Plattform abrufbar.
9.3Der Kunde bezahlt den vereinbarten Preis vor Projektstart über die Plattform. Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt; revisto nimmt sie als Inkassobeauftragte des Fotografen entgegen. Mit der Zahlung über die Plattform erfüllt der Kunde seine Zahlungspflicht gegenüber dem Fotografen. Der Betrag wird bis zum Abschluss des Auftrags zurückbehalten und danach an den Fotografen ausbezahlt. Der Auftrag gilt als abgeschlossen, wenn der Kunde die hochgeladenen Medien freigibt, spätestens jedoch 7 Tage nach dem Hochladen, sofern der Kunde nicht innert dieser Frist über die Plattform eine begründete Beanstandung erhebt. Nach einer Beanstandung zahlt revisto den zurückbehaltenen Betrag gemäss Einigung der Parteien oder gemäss vollstreckbarem Entscheid aus.
9.4Absagen oder Verschiebungen durch den Kunden sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Bei späterer Absage stehen dem Fotografen 50 % des vereinbarten Preises, bei Nichterscheinen oder einer Absage am Termin 100 % des vereinbarten Preises als pauschalierte Entschädigung zu; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bereits angefallene, nicht stornierbare Reisekosten können zusätzlich verrechnet werden. Ein darüber hinaus bezahlter Betrag wird dem Kunden zurückerstattet.
9.5Sagt der Fotograf einen angenommenen Auftrag ab oder erscheint er nicht zum Termin, erhält der Kunde den bezahlten Betrag vollständig zurückerstattet. revisto kann dem Kunden einen Ersatzfotografen vorschlagen; der Kunde ist frei, diesen Vorschlag anzunehmen. Weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich gegen den Fotografen; gegenüber revisto bestehen insoweit keine Ansprüche. Wiederholte oder kurzfristige Absagen können nach den Nutzungsbedingungen für Fotografen zur Einschränkung oder Sperrung des Fotografenkontos führen.
9.6Mit vollständiger Bezahlung räumt der Fotograf dem Kunden an den im Auftrag erstellten Aufnahmen die Rechte im gleichen Umfang wie in Ziffer 7.2 ein. Nicht übertragbare Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben beim Fotografen.
9.7Während der Dauer des Vertrags mit revisto und während 12 Monaten danach verpflichtet sich der Kunde, Fotografen, die ihm erstmals über den Fotografen-Marktplatz vermittelt oder im Rahmen eines Inhaltspakets eingesetzt wurden, nicht gezielt unter Umgehung von revisto direkt oder indirekt mit im Wesentlichen entsprechenden Foto- oder Videoleistungen zu beauftragen. Eine blosse Kontaktaufnahme oder eine Beauftragung mit sachlich nicht vergleichbaren Leistungen gilt nicht als Umgehung. Die Verpflichtung gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass bereits vor der ersten Vermittlung durch revisto eine eigene geschäftliche Beziehung zum betreffenden Fotografen bestand.
9.8Bei schuldhafter Verletzung von Ziffer 9.7 schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe von CHF 2’000 pro Fall. Mehrere sachlich und zeitlich zusammenhängende Handlungen, die auf dieselbe Umgehungsvereinbarung mit demselben Fotografen zurückgehen, gelten als ein Fall. Übersteigt der nachgewiesene Schaden die Konventionalstrafe, bleibt die Geltendmachung des Mehrbetrags nach Massgabe des anwendbaren Rechts vorbehalten. Eine gesetzlich vorgesehene richterliche Herabsetzung bleibt unberührt. Eine entsprechende Umgehungsverpflichtung des Fotografen mit einer Konventionalstrafe von CHF 2’000 pro Fall ist in den Nutzungsbedingungen für Fotografen geregelt. Diese AGB begründen daraus keinen unmittelbaren Anspruch des Kunden gegen den Fotografen.
9.9Bei Aufnahmeterminen gemäss Ziffern 5 und 9 werden Fahrzeuge grundsätzlich vom Kunden oder von seinen Mitarbeitenden auf Risiko des Kunden bewegt und positioniert; die Fahrzeugschlüssel bleiben beim Kunden. Ein Fotograf darf Fahrzeuge nur bewegen und positionieren, wenn die Auftragsbestätigung eine Fahrfreigabe ausweist. Eine Fahrfreigabe setzt voraus, dass der Kunde sie bei der Buchung erteilt und in Textform (Ziffer 1.4) bestätigt hat, dass seine Fahrzeug- oder Betriebsversicherung Fahrten durch Dritte (Fremdlenker) deckt. Gestattet der Kunde einem Fotografen das Bewegen eines Fahrzeugs ohne ausgewiesene Fahrfreigabe oder erweist sich seine Bestätigung als unzutreffend, trägt der Kunde das Risiko; eine Haftung von revisto für daraus entstehende Schäden ist vorbehältlich Ziffer 14.2 ausgeschlossen. Drohnenaufnahmen führen nur Fotografen durch, die revisto die für den Drohnenbetrieb gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nachgewiesen haben. Der Kunde stellt sicher, dass die Fahrzeuge bereitstehen und der Aufnahmebereich gesichert ist. Verursacht ein Fotograf bei einem Aufnahmetermin im Rahmen eines Inhaltspakets schuldhaft einen Schaden an Fahrzeugen, Einrichtungen oder sonstigem Eigentum des Kunden, tritt revisto dem Kunden auf dessen Verlangen ihre diesbezüglichen Ansprüche gegen den Fotografen ab und unterstützt ihn angemessen bei deren Durchsetzung.
9.10Bei Aufträgen über den Fotografen-Marktplatz beschränkt sich die Verantwortung von revisto auf die Bereitstellung der Plattform und die Abwicklung der Zahlung. Für die Leistung, das Verhalten und durch Fotografen verursachte Schäden haftet revisto nicht; Ziffer 14.2 bleibt vorbehalten. Im Übrigen gilt Ziffer 14.
10. Verfügbarkeit und Kundendienst
10.1revisto erbringt ihre Leistungen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt und strebt eine hohe Verfügbarkeit an. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit oder bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Wartungsfenster, Weiterentwicklungen sowie Störungen bei Internet-, Hosting-, KI-, Zahlungs- oder sonstigen Drittanbietern können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
10.2Kundendienst wird per E-Mail an hello@revisto.ch sowie über die auf der Website oder Plattform angebotenen Kontaktmöglichkeiten geleistet. Bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
11. Beizug von Dienstleistern und Unterauftragnehmern
11.1revisto ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte beizuziehen, insbesondere Anbieter von KI-Modellen, Hosting-, Speicher-, Kommunikations- und Zahlungsdiensten sowie Fotografen. revisto bleibt gegenüber dem Kunden im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen für die ordnungsgemässe Leistungserbringung verantwortlich.
11.2Soweit revisto Personendaten als Auftragsbearbeiter für den Kunden bearbeitet, gelten zusätzlich die Regelungen gemäss Ziffer 15 und die AVV/DPA. Der Einsatz von Unterauftragsbearbeitern und allfällige Datenübermittlungen ins Ausland erfolgen nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorgaben und dem in der AVV/DPA vorgesehenen Verfahren.
12. Vertraulichkeit
12.1Beide Parteien behandeln alle nicht allgemein bekannten geschäftlichen, technischen und organisatorischen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich werden und nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind, vertraulich. Sie verwenden solche Informationen ausschliesslich zur Durchführung des Vertrags und machen sie nur Mitarbeitenden, beigezogenen Dienstleistern oder beruflichen Beratern zugänglich, die sie hierfür benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Vertragsdauer und danach für fünf Jahre; für Geschäftsgeheimnisse gilt sie so lange, wie die betreffende Information rechtmässig geheim gehalten wird.
12.2Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits rechtmässig bekannt oder öffentlich zugänglich waren, ohne Vertragsverletzung öffentlich werden, rechtmässig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden. Gesetzlich oder behördlich erforderliche Offenlegungen bleiben vorbehalten; soweit zulässig, wird die andere Partei vorgängig informiert.
12.3revisto verwendet Grundmedien und Ergebnisse des Kunden nicht zu eigenen Referenz-, Werbe- oder Portfoliozwecken, ausser der Kunde hat dem vorgängig zugestimmt oder die Inhalte wurden vom Kunden selbst bereits öffentlich zugänglich gemacht und eine solche Nutzung wurde separat vereinbart.
13. Geistiges Eigentum von revisto
13.1Sämtliche Rechte an der Plattform, ihrer Software, Vorlagen, Stilen, Datenbanken, Marken, Benutzeroberflächen und sonstigen von revisto oder ihren Lizenzgebern bereitgestellten Bestandteilen verbleiben bei revisto bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Dem Kunden wird für die Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemässen Nutzung der Plattform eingeräumt. Ziffer 7 bleibt vorbehalten.
14. Gewährleistung und Haftung
14.1revisto gewährleistet, die vereinbarten Leistungen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt zu erbringen. Soweit gesetzlich zulässig, werden darüber hinausgehende Gewährleistungen ausgeschlossen. Insbesondere wird nicht zugesichert, dass KI-Ergebnisse fehlerfrei, einzigartig, für einen bestimmten Zweck geeignet oder wirtschaftlich erfolgreich sind.
14.2Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse dieser Ziffer gelten nicht, soweit eine Haftung nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann. Insbesondere wird die Haftung von revisto für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von revisto selbst nicht im Voraus ausgeschlossen oder beschränkt. Ebenfalls nicht ausgeschlossen oder beschränkt wird die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für Hilfspersonen und beigezogene Dienstleister gilt ergänzend Ziffer 14.5.
14.3Für direkte Schäden, die revisto durch leichte Fahrlässigkeit verursacht, ist die Haftung – unabhängig vom Rechtsgrund und soweit gesetzlich zulässig – für sämtliche Ansprüche aus demselben schädigenden Ereignis und damit zusammenhängenden Ereignissen gesamthaft auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem ersten schädigenden Ereignis an revisto bezahlten Nettoentgelte beschränkt. Bestand das Vertragsverhältnis kürzer, ist auf die während dieser Dauer bezahlten Nettoentgelte abzustellen.
14.4Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, den Verlust von Geschäftschancen, Reputationsschäden sowie Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde Ergebnisse ohne die nach diesen AGB erforderliche eigene Prüfung verwendet. revisto haftet nicht für Störungen, Änderungen oder Einschränkungen von Drittplattformen und Drittleistungen, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von revisto liegen.
14.5Für den Verlust von Daten haftet revisto im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als der Schaden auch bei einer dem Kunden zumutbaren, ordnungsgemässen Datensicherung entstanden wäre. Die Haftung für Hilfspersonen und beigezogene Dienstleister wird im nach Art. 101 OR und sonstigem zwingendem Recht zulässigen Umfang wegbedungen. Soweit ein vollständiger Ausschluss nicht wirksam ist, gelten für Handlungen dieser Personen die vorstehenden Haftungsbeschränkungen sinngemäss. Unberührt bleibt eine eigene Haftung von revisto für eine schuldhafte Auswahl, Instruktion oder Überwachung, soweit eine solche Haftung nach zwingendem Recht besteht.
15. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
15.1Die Bearbeitung von Personendaten durch revisto richtet sich nach dem anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere dem schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), sowie der Datenschutzerklärung von revisto in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Soweit die Datenschutzerklärung rein informatorische Angaben enthält, begründet ihre Änderung keine Änderung der vertraglich geschuldeten Hauptleistungen.
15.2Soweit revisto Personendaten im Auftrag und nach Weisung des Kunden bearbeitet, ist der Kunde für die Rechtmässigkeit der Erhebung, Übermittlung und Weisungen verantwortlich. revisto bearbeitet solche Daten nur im Rahmen des Vertragszwecks und der dokumentierten Weisungen des Kunden, soweit keine gesetzliche Pflicht zu einer abweichenden Bearbeitung besteht. Hält revisto eine Weisung für datenschutzrechtlich unzulässig, informiert revisto den Kunden unverzüglich und darf deren Ausführung bis zur Klärung aussetzen. revisto trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten und verpflichtet Personen mit Datenzugriff zur Vertraulichkeit.
15.3revisto informiert den Kunden so rasch als möglich über festgestellte Verletzungen der Datensicherheit, soweit diese vom Auftragsverhältnis erfasste Personendaten betreffen. Die Mitteilung enthält die revisto zu diesem Zeitpunkt vernünftigerweise verfügbaren Informationen, die der Kunde zur Beurteilung seiner gesetzlichen Pflichten benötigt. revisto unterstützt den Kunden im angemessenen und für die konkrete Bearbeitung erforderlichen Umfang bei Betroffenenanfragen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und datenschutzrechtlichen Nachweispflichten, soweit dies die von revisto bearbeiteten Daten betrifft.
15.4Der Kunde erteilt revisto, soweit datenschutzrechtlich erforderlich, eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragsbearbeitern. revisto informiert den Kunden über neue oder ersetzte Unterauftragsbearbeiter nach dem in der AVV/DPA oder in einer dem Kunden elektronisch zugänglichen aktuellen Unterauftragsbearbeiterübersicht vorgesehenen Verfahren und räumt ihm eine angemessene Möglichkeit zum Widerspruch aus objektiv begründeten datenschutzrechtlichen Gründen ein. Ist ein solcher Widerspruch berechtigt und keine zumutbare Alternative verfügbar, kann revisto die unmittelbar betroffene Leistung unter Einhaltung einer angemessenen Frist einstellen oder kündigen. Ziffer 4.7 bleibt vorbehalten.
15.5Personendaten können im Rahmen der Leistungserbringung auch im Ausland bearbeitet werden. revisto stellt hierfür die nach anwendbarem Datenschutzrecht erforderlichen Voraussetzungen sicher. Fehlt im Empfängerstaat ein als angemessen anerkannter Datenschutz, werden – soweit erforderlich – geeignete Garantien, insbesondere anerkannte Standarddatenschutzklauseln mit den für die Schweiz erforderlichen Anpassungen, und gegebenenfalls ergänzende Schutzmassnahmen eingesetzt. Nähere Angaben zu Kategorien von Empfängern, Empfängerländern und den eingesetzten Garantien ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, der AVV/DPA oder der Unterauftragsbearbeiterübersicht.
15.6Soweit revisto Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, gilt ergänzend die separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (AVV/DPA). Sie regelt insbesondere Gegenstand und Dauer der Bearbeitung, Datenkategorien, Kategorien betroffener Personen, Weisungen, technische und organisatorische Massnahmen, Unterauftragsbearbeiter, Unterstützungspflichten, Löschung/Rückgabe sowie allfällige Auslandbekanntgaben. Bei datenschutzrechtlichen Widersprüchen geht die AVV/DPA diesen AGB vor.
15.7Soweit neben dem DSG die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) auf eine konkrete Bearbeitung anwendbar ist, erfüllen die Parteien zusätzlich die jeweils auf sie anwendbaren zwingenden Pflichten. Eine Anwendung der DSGVO wird durch diese AGB nicht unabhängig von ihrem gesetzlichen Anwendungsbereich vereinbart.
16. Änderungen dieser AGB
16.1revisto kann diese AGB für bestehende Vertragsverhältnisse aus sachlichen Gründen anpassen, insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen, behördlichen Anforderungen, Sicherheitsanforderungen, technischen Entwicklungen oder Änderungen des Leistungsangebots. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform oder über die Plattform mitgeteilt. Bereits vollständig erbrachte und bezahlte Einzelleistungen werden durch spätere Änderungen nicht rückwirkend geändert.
16.2Ist eine Änderung für den Kunden wesentlich nachteilig, kann er den unmittelbar betroffenen Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt kündigen. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Änderung mit ihrem Inkrafttreten als angenommen; revisto weist den Kunden in der Änderungsmitteilung auf diese Folge und auf sein Kündigungsrecht hin. Änderungen von Preisen und wesentlichen Hauptleistungen richten sich vorrangig nach Ziffer 4.6 bzw. Ziffer 3.3.
17. Höhere Gewalt
17.1Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsstörungen, die durch Ereignisse verursacht werden, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und auch bei angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden können, insbesondere Naturereignisse, behördliche Massnahmen, Krieg, erhebliche Störungen der Energie- oder Telekommunikationsversorgung, grossflächige Internet- oder Cloud-Ausfälle, Streiks oder vergleichbare Ereignisse. Die betroffene Partei informiert die andere Partei soweit möglich und zumutbar über wesentliche Auswirkungen.
17.2Dauert eine solche erhebliche Leistungsstörung länger als 30 Tage an, kann jede Partei die unmittelbar betroffene, noch nicht vollständig erbrachte Einzelleistung oder das betroffene Abonnement auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Bereits bezahlte Entgelte für endgültig nicht erbringbare, klar abgrenzbare Einzelleistungen werden angemessen gutgeschrieben oder erstattet.
18. Schlussbestimmungen
18.1Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; soweit rechtlich zulässig, werden die Parteien eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
18.2Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorgängiger Zustimmung von revisto in Textform auf Dritte übertragen. revisto darf den Vertrag im Rahmen einer Übertragung des Geschäftsbetriebs, einer Umstrukturierung oder Rechtsnachfolge auf einen Rechtsnachfolger oder Erwerber des Geschäftsbetriebs übertragen, sofern dadurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
18.3Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Küsnacht ZH. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
18.4Mitteilungen nach diesem Vertrag können in Textform erfolgen, soweit Gesetz oder Vereinbarung keine strengere Form verlangen. Massgebend sind die vom Kunden zuletzt mitgeteilten Kontaktangaben.